Wir stoßen oft auf Kunden, die fälschlicherweise glauben, dass sie die Regeln für die öffentliche Musikwiedergabe einhalten. Leider können die Regeln ziemlich komplex und schwer zu verstehen sein. Besuchen Sie unsere Webseite, um mehr zu erfahren und zu klären, ob Ihr Unternehmen das Urheberrecht einhält.
"Wir spielen nur Musik vom Fernsehen, also müssen wir keine Gebühren an die nationale Einzugsstelle zahlen" ist eine Aussage, die wir häufig hören, aber sie ist laut Gesetz nicht immer wahr.
Wenn Sie Musik aus dem Radio oder Fernsehen spielen, müssen Sie die Gebühr an die Einzugsstelle zahlen. Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Musik spielen, müssen Sie die Gebühr zahlen - und dies gilt auch für Streaming-Dienste. Darüber hinaus muss der Streaming-Dienst für kommerzielle Nutzung zugelassen sein.